EEG-/KWK-Anlagen

Um Ihnen den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen nachfolgend die Arbeitsschritte von der Anmeldung bis zur Abnahme Ihrer Anlage dar.

Um eine schnelle Bearbeitung gewährleisten zu können, ist es wichtig, dass Sie unseren Ablaufplan Schritt für Schritt folgen. Zu jedem Punkt stellen wir Ihnen alle erforderlichen Formulare und Unterlagen zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte und mit allen erforderlichen Anlagen eingereichte Formulare und Unterlagen bearbeiten können.

1. Schritt: Anmeldung der Erzeugungsanlage

Sie bzw. Ihr Anlagenerrichter müssen folgende anschlussrelevante Unterlagen bei uns einreichen:

  • Erfassungsbogen für eine Stromerzeugungsanlage nach dem EEG/KWKG
  • Lageplan (1:1000) aus dem die Bezeichnung, die Grenzen des Grundstücks und der Aufstellungsort der Anlage sowie etwaige Bestandsanlagen hervorgeht
  • Beschreibung der Schutzeinrichtungen mit den genauen Angaben über Art, Fabrikat, Schaltung und Funktion sowie ggf. eine entsprechende Konformitätserklärung
  • Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit Daten der eingesetzten Betriebsmittel
  • Nur für KWK-Anlagen: Kopie des Antrags auf Zulassung einer KWK-Anlage zur Erlangung des erforderlichen BAFA-Testats
  • Sollten Sie den Einbau eines Stromspeichers planen, übersenden Sie uns bitte zusätzlich das ausgefüllte Datenblatt für Stromspeicher

Bitte beachten Sie, dass die Auslegung und Installation der Anlagen nach den folgenden aktuellen VDE-Anwendungsregeln zu erfolgen hat:

  • VDE-AR-N 4100 Technische Anschlussregel Niederspannung
  • VDE-AR-N 4110 Technische Anschlussregel Mittelspannung
  • VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz
  • VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

Zudem gelten die folgenden jeweils aktuellen technischen Anschlussbedingungen:

2. Schritt: Netzverträglichkeitsprüfung

Anhand Ihrer Unterlagen wird, unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Richtlinien, die Anbindung an das Verteilnetz der Stadtwerke Lingen GmbH geprüft und der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt der geplanten Anlage an das öffentliche Versorgungsnetz festgelegt. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

3. Schritt: Zusage

Sie erhalten innerhalb der gesetzlichen Vorgaben eine Bekanntgabe Ihres Netzverknüpfungspunktes sowie weitere technische Vorgaben bezüglich des Anschlusses Ihrer Erzeugungsanlage. Die Bekanntgabe des Netzverknüpfungspunkts hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.

4. Schritt: Netzanschlussvertrag

Im Allgemeinen wird für Anlagen mit einer Generatorleistung > 30 kVA (bei PV > 30 kWp) ein Netzanschlussvertrag abgeschlossen. Hierin wird ein Realisierungsfahrplan über Inhalt, zeitliche Abfolge und Verantwortlichkeiten zur Errichtung der Erzeugungsanlage und zur Realisierung des Netzanschlusses vereinbart. Anschließend werden in der Bauphase die Netzanschlussanlagen errichtet.

5. Schritt: Inbetriebnahme

a) Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage

Über die Inbetriebsetzung ist durch den Anlagenbetreiber ein Inbetriebsetzungsprotokoll anzufertigen und zu unterschreiben.

Das Inbetriebsetzungsprotokoll ist dem Netzbetreiber spätestens bei der Installation der Abrechnungsmessung ausgefüllt und unterschrieben zu übergeben.

Hinweis: Tritt zwischen der Fertigstellung der Anlage und dem Einbau/Zählerwechsel eine Vergütungsreduzierung oder ein Gesetzeswechsel ein, empfehlen wir eine „wirtschaftliche Inbetriebnahme“. Diese dient zur Sicherung Ihrer Einspeisevergütung zum Zeitpunkt der Fertigstellung Ihrer Anlage. Die „wirtschaftliche Inbetriebnahme“ müssen Sie mittels entsprechender Nachweise dokumentieren. Das Merkblatt zu den Bedingungen einer solchen „wirtschaftlichen Inbetriebnahme“ und das Formular zur Inbetriebsetzungsinformation können Sie hier abrufen: Technische Betriebsbereitschaft.

b) Meldung der Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister

Alle Erzeugungsanlagen müssen auch im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Die Meldung sollte am Tag der Inbetriebnahme erfolgen, die Meldefrist beträgt max. vier Wochen ab diesem Zeitpunkt.

c) Inbetriebsetzung der Zähleranlage (Zählereinbau)

Mit dem Zählertausch bzw. der Zählermontage schaffen wir die Voraussetzung für die Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage. Als Anlagenbetreiber beachten Sie bitte, dass Sie mit uns frühzeitig eine Absprache mit der Zählerabteilung vornehmen und der verantwortliche Anlagenerrichter (z.B. Elektroinstallateur) zwecks Anlagenprüfung vor Ort ist.

d) Inbetriebsetzung des Einspeisemanagements

Bitte zeigen Sie uns die Inbetriebsetzung des Einspeisemanagements an:

6. Schritt: Einspeisevertrag und -vergütung

Nach erfolgreicher Inbetriebsetzung und Anschluss der Erzeugungsanlage an unser Netz schließen wir mit Ihnen einen Einspeisevertrag ab. Wir schicken Ihnen die Vereinbarung/den Vertrag zur Unterschrift zu.

Sofern Sie keine Eigenvermarktung nach dem EEG durchführen, erhalten Sie anschließend von uns die jeweils gesetzlich festgelegte Vergütung für die von Ihnen eingespeiste Arbeit gemäß den ermittelten Zählwerten. Sollten Sie die Eigenvermarktung wählen, wird dies über die Marktprozesse für Einspeiser gemäß der Festlegung der Bundesnetzagentur abgewickelt.

Für KWK-Anlagen erfolgt die Prüfung der Vergütungsvoraussetzungen auf Grundlage des KWKG.

Für Anlagen mit Erzeugung aus Biogas kann zudem bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Steuerung und Abrechnung mit der Flexibilitätsprämie beantragt werden.

Ansprechpartner

Für weitergehende Fragen stehen Ihnen gern unsere Ansprechpartner zur Verfügung: