Netznutzung

Als Industrie- oder Großgewerbekunden schließen Sie mit uns einen eigenen Netznutzungsvertrag ab. Sie haben dabei die Möglichkeit die Netzentgelte an den Lieferanten (All-inclusive-Vertrag) oder selbst an den Netzbetreiber zu entrichten. Dies gilt ebenfalls für die Mess- und Abrechnungsentgelte, insofern Sie keinen anderen Messstellenbetreiber damit beauftragt haben. 

Die für Sie als auch Ihren Lieferanten relevanten Netz-, ggf. Mess- und Abrechnungsentgelte entnehmen Sie bitte dem Preisblatt.

Für die Berechnung individueller Netzentgelte sind folgende Hochlastzeitfenster zu verwenden:

Messen/ Abrechnung

Auf Ihren Wunsch hin kann der Messstellenbetrieb als auch die Ab- bzw. Auslesung des Zählers von einem Messstellenbetreiber durchgeführt werden. Dies wird im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und ergänzend im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Formale Voraussetzung ist, dass der Messstellenbetreiber mit uns als Verteilnetzbetreiber einen Messstellenrahmenvertrag abgeschlossen hat. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zum Einbau, Ausbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen als auch die technischen Bedingungen. Die Abrechnung dieser Leistungen übernimmt der Messstellenbetreiber bzw. Ihr Lieferant. 

Als grundzuständiger Messtellenbetreiber kündigen wir hiermit den Einbau von Messsystemen gemäß Messstellenbetriebsgesetz an.

Für Intelligente Zähler schließen Sie folgenden Vertrag mit uns ab. Die Preise entnehmen Sie bitte Preisblatt.

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an: