Netzanschluss

Wenn Sie einen Netzanschluss mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Mio. kWh und weniger als 500 kW Anschlussleistung im Jahr wünschen – zum Vergleich: ein Standard-4-Personen-Haushalt verbraucht je nach Wohnungsgröße und Energieeffizienz der Immobilie 10.000-20.000 kWh – beachten Sie für die Erstellung eines Netzanschlusses bitte die folgenden Punkte.

Der Netzanschluss erfolgt diskriminierungsfrei nach den Bedingungen der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV). Füllen Sie dazu bitte folgenden Anschlussantrag aus:

Bitte beachten Sie, dass - falls Sie Mieter oder Pächter sind - der Grundstückseigentümer dem Netzanschluss zustimmen und auf dem Antragsformular unterschreiben muss.

Die Kosten für die Errichtung des Netzanschlusses entnehmen Sie bitte dem Preisblatt:

Für die Errichtung eines Hausanschlusses sind weiterhin die folgenden Bedingungen zu beachten. Diese reichen von der Auslegung des Anschlusses bis hin zur Lage und Ausstattung des Anschlussraumes. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Architekten oder Installateur:

Für die Errichtung des Netzanschlusses schließen Sie mit uns den Netzanschlussvertrag gemäß der Niederdruckanschlussverordnung ab. Diesen senden wir Ihnen zu.

Nach der Errichtung der Anlage wird mit der Installation des Zählers die Inbetriebnahme der Anlage vollzogen. Der Zähler wird vom Messstellenbetreiber Ihrer Wahl eingebaut oder wir als Netzbetreiber übernehmen dies für Sie. Ihr Installateur oder ein Mitarbeiter von uns füllt dann das Inbetriebnahmeprotokoll aus und Sie können mit Gas eines Lieferanten Ihrer Wahl versorgt werden. Sollten Sie keinen Liefervertrag abschließen, wird die Gaslieferung vom Grundversorger (verlinken) übernommen.

Sollten Sie Arbeiten an Ihrer Gasanlage vornehmen lassen, unterrichten Sie uns bitte darüber mit folgendem Formular:

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an: